AGB
Miete
Alle Mieten beginnen im Domizil des Vermieters und enden mit der Übergabe an den Vermieter. Bei Verhinderung des Mietantritts sowie bei unvorhergesehener Verlängerung der Vereinbarung ist der Vermieter sofort zu benachrichtigen. Wird der Wagen nach der vereinbarten Zeit nicht zurückgebracht, wird jeder zusätzliche angebrochene Tag voll verrechnet. Bei kurzfristigen Absagen von vereinbarten Mietverhältnissen, das heisst weniger als 7 Tage vor Mietbeginn, schuldet der Mieter dem Vermieter die Hälfte des Mietbetrages, mindestens 200 Franken. Das Fahrzeug muss während unseren Öffnungszeiten(Mo-Fr 08:00-12:00 13:30-17:00) retourniert werden, damit ein Rücknahmeprotokoll erstellt werden kann.
Abrechnung
Der Mietpreis ist per Vorkasse (LUKB IBAN: CH37 0077 8206 6801 8200 1) oder bei der Fahrzeugübernahme bar zu bezahlen. Er versteht sich exkl. Treibstoff. Mehrkilometer werden gemäss Mietvertrag verrechnet. Nicht ausgeschöpfte Kilometerleistungen werden nicht vergütet.
Führerberechtigung
Zum Führen des Fahrzeuges ist berechtigt, wer als Mieter im Besitze eines für die betreffende Kategorie gültigen Führerausweises ist (bis und mit 9-Personenfahrzeuge: Kategorie B) Die Verwendung des Fahrzeuges für Lernfahrten, Fahrkurse, Abschleppdienst, Rennen ist verboten. Drittpersonen als Fahrzeuglenker sind nur berechtigt, wenn dies vorgängig mit dem Vermieter vereinbart wurde. Der Mieter bzw. eine Drittperson ist für allfällige Verletzungen von Verkehrsvorschriften und deren Folgen selber vollumfänglich verantwortlich. Beim Entzug des Führerausweises oder nicht Einhaltung der vertraglichen Abmachungen ist das Fahrzeug per sofort zurück zu geben, falls dies nicht geschieht wird das Fahrzeug abgeholt, entstandene Kosten werden verrechnet. Es wird keine Miete Rückerstattet.
Benutzung
Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug jederzeit korrekt zu führen. Für Schäden, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschrift entstehen, übernimmt der Mieter in jedem Fall die volle Haftung. Rauchen von Zigaretten, Zigarren, Pfeifen oder E-Zigaretten ist im Fahrzeug verboten. Haustiere welche Beschädigungen (Kratzer, Biss oder Geruch) verursachen sind ebenfalls verboten.
Firmen
Bei Firmen wird als Vertragspartner die Firma hinterlegt. Die Zeichnungsberechtigte Person muss diesen unterzeichnen. Diese Person ist dann auch verantwortlich, dass der Lenker einen gültigen Führerausweis der entsprechenden Kategorie verfügt, dass der Lenker instruiert wird über das Fahrzeug, Sorgfaltspflicht einhält und jederzeit ein Fahrtenbuch führt wer mit dem Fahrzeug unterwegs ist. Das Fahrzeug darf nicht weitervermietet oder ausgeliehen werden, es dürfen lediglich Firmenangestellte damit unterwegs sein. Die Firma haftet für alle Schäden und Verkehrsregel verstösse.
Wagenunterhalt
Der Mieter verpflichtet sich, dem Mietfahrzeug Sorge zu tragen. Das Fahrzeug wird zu Mietbeginn vollgetankt und gereinigt übergeben und ist durch den Mieter ebenfalls in vollgetanktem Zustand und gereinigt zu retournieren. Bei Betankung durch den Vermieter entstehen Zusatzkosten von CHF 10.00 zuzüglich Treibstoff. Bei übermässiger Verschmutzung bei der Rückgabe wird die Reinigung des Fahrzeuges nach Aufwand oder mit mind. CHF 200.00 berechnet. Reparaturarbeiten sind durch den Vermieter bevorzugte Drittpersonen vorzunehmen. Für Kosten, die durch Unterlassung diese Pflichten entstehen, haftet der Mieter.
Reparaturen
Der Kunde/ Fahrer ist verpflichtet, den Wagen vor Vertragsbeginn zu prüfen. Bei Stillschweigen wird angenommen, der Wagen befinde sich bei Übergabe in Ordnung. Sämtliche Reparatur- oder Servicearbeiten sind immer bei dem Vermieter oder von ihm bevorzugte Drittpersonen ausführen zu lassen. Bei nötigen Reparaturen während des Mietverhältnisses ist die ausdrückliche Zustimmung des Vermieters einzuholen. Die Kostenübernahme durch den Vermieter erfolgt nur im Falle dessen Zustimmung und gegen Vorlage der ordentlichen Quittung sowie der ersetzten Teile. Der Mieter ist nicht berechtigt, Reparatur- oder Servicearbeiten am Fahrzeug selbst vorzunehmen. Bei Pannen/Unfällen ist der Vermieter sofort zu informieren.
Fahrten ins Ausland
Der Kunde ist hiermit berechtigt das Fahrzeug auch im Ausland (Europa) zu bewegen.
Unfall / Diebstahl
Jeder Unfall oder Diebstahl ist sofort der lokalen Polizeistation sowie dem Vermieter zu melden. Der Unfallrapport ist sorgfältig und detailliert ausgefüllt dem Vermieter einzureichen. Der Selbstbehalt pro Fahrzeugschaden beträgt CHF 1‘500.00 pro Kaskofall oder gemäss individueller schriftlicher Abrede. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter sowie der Versicherungsgesellschaft im Falle von gerichtlichen Abklärungen und Prozessen oder sofern anderweitig verlangt, Auskünfte und seine Unterstützung zu gewähren.
Haftung
Der Vermieter lehnt jegliche Haftung ab. Er haftet nicht für Personenschäden, Verlust oder Schaden von Eigentum des Mieters oder einer anderen Person, das in oder auf dem Fahrzeug belassen, deponiert oder transportiert wird, weder während der Mietdauer noch bei der Rückgabe des Fahrzeuges. Auch jede weitere Haftung des Vermieters für irgendwelche Kosten, Umtriebe oder Ausfälle seitens des Mieters werden abgelehnt. Der Vermieter ist nach eigenem Ermessen berechtigt, die Vermietung an Personen zu verweigern.
Recht
Auf den vorliegenden Vertrag ist schweizerisches Recht anwendbar. Als Gerichtsstand gilt der Geschäftssitz des Vermieters.
Durch das lesen der Mietbedingungen bestätigt der Mieter die Mietbedingungen gelesen und akzeptiert zu haben. Weiter bestätigt er eine gültige Fahrerlaubnis der benötigten Kategorie zu besitzen.